Transparenz ist uns wichtig!
Wir leben die Grundsätze einer guten und transparenten Unternehmensführung und stellen diese in unseren "Governance Regelungen für den Landesverband des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern" übersichtlich und verständlich dar.
Unsere Governance Regelungen zum Download finden Sie »hier«
INITIATIVE TRANSPARENTE ZIVILGESELLSCHAFT
Wir haben uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International
Deutschland angeschlossen.
Die Selbstverpflichtungserklärung finden Sie »hier«
Mit der Selbstverpflichtungserklärung verpflichten wir uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Deutscher Schwerhörigenbund - Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Mecklenburg-Vorpommern e.V. zusammen
Pawlowstr. 12
17036 Neubrandenburg
Unser Verband wurde am 12.02.1991 in Neubrandenburg gegründet und wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg unter der Vereinsregisternummer VR 269 geführt. Einen aktuellen Vereinsregisterauszug finden Sie »hier«
2. Satzung und Ziele des Vereins
Unsere Satzung zum Download finden Sie »hier«
Aus der Satzung gehen unsere grundsätzlichen Ziele und Angebote hervor:
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Aufklärung und Information der Öffentlichkeit über das Wesen einer Hörbehinderung und die Probleme schwerhöriger und ertaubter Menschen. Der Landesverband ist Träger der Beratungsstelle und der mobilen Beratung. Es werden die Interessen Schwerhöriger und Ertaubter gegenüber privaten und öffentlichen Institutionen vertreten. Es werden Initiativen zur Verbesserung technischer Hörhilfen aufgegriffen und unterstützt.
Veranstaltungen die dem Wohl der Schwerhörigen und Ertaubten dienen werden gefördert. Es wird die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen gefördert, die sich ebenfalls dem Wohl der Schwerhörigen und Ertaubten widmen.
3. Den aktuellen Freistellungsbescheid des Landesverbandes M-V finden Sie
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Informationen über unseren ehrenamtlichen Vorstand finden Sie »hier«
Informationen über unsere hauptamtlichen Mitarbeiter finden Sie »hier«
5. Berichte über unsere Tätigkeit
2021
Die Berichte über die verschiedenen Projekte werden den jeweiligen Zuwendungsgebern als Teil der Abrechnung und des Verwendungsnachweises mit gesandt.
6. Personalstruktur
Beim Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten M-V e.V. sind in der Beratungs-und Begegnungsstätte 2 Mitarbeiter/innen beschäftigt.
Umgerechnet auf Vollzeitäquivalente waren 2020 durchschnittlich 3 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
7. Mittelherkunft und 8. Mittelverwendung
Eine Übersicht über unsere Einnahmen und Ausgaben im Berichtsjahr finden sie
Den Überblick über die Einnahmen und Ausgaben im Berichtsjahr 2024 veröffentlichen wir, sobald die Mitgliederversammlung des DSB den Jahresabschluss satzungsgemäß bestätigt hat.
9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten
Der Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Mecklenburg- Vorpommern e. V. ist Mitglied im Bundesverband des Deutschen Schwerhörigenbund.
Wir sind Mitglied im "DER PARITÄTISCHE MECKLENBURG-VORPOMMERN".
Wir sind aktives Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe M-V e.V.
Wir arbeiten in den Behindertenbeiräten der Stadt Neubrandenburg und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mit und sind Mitglied im Integrationsförderrat und im Beratenden Ausschuss für Menschen mit Behinderung Mecklenburg- Vorpommern.
10. Namen von Personen, die über 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Unsere Zuwendungen von mehr als 10% werden vom Sozialministerium (LAGuS) über den Paritätischen Wohlfahrtsverband an uns ausgezahlt und von diesem auch kontrolliert und überwacht.
Alle anderen jährlichen Zuwendungen von einzelnen natürlichen Personen liegen unter fünf Prozent der gesamten Jahreseinnahmen.