Technische Hilfsmittel unabhängig vom Hörgerät
Lichtsignalanlagen
Hörgeschädigte können wichtige Geräusche in ihrer Wohnung oder am Arbeitsplatz oft nur noch schlecht oder auch gar nicht mehr wahrnehmen,soz. B. das Klingeln an der Haustür oder des Telefons, das Weinen des Babys im Kinderzimmer oder den Hilferuf eines Kranken in seinem Bett. Um nichtständig in der Unsicherheit leben zu müssen, dass etwas Wichtiges überhört wird, gibt es Lichtsignalanlagen. Diese wandeln die nicht mehr gehörten akustischen (hörbaren) Signale in optische (sichtbare) Signale um, die der Hörgeschädigte gut erkennen kann.
Die Lichtsignalanlagen arbeiten drahtlos. Der Installationsaufwand ist sehr gering. Es sind bestimmte Signalsender erforderlich, die die jeweiligen nicht gehörten Geräusche aufnehmen und außerdem ein oder auch mehrere Signalempfänger. Die Geräte werden in die Steckdose gesteckt. Die Sender geben Signale ab in das Stromnetz der Wohnung.
Die Empfänger, die in der Steckdose des jeweiligen Zimmers stecken, in welchem sich der Hörgeschädigte gerade aufhält, wandeln die empfangenen Signale in Lichtzeichen um, sogenannte Lichtblitze, oder es kann auch normales Lampen-Licht durch automatisches Aus- und Einschalten das Klingeln von Telefon oder an der Türe signalisieren. Alle unterschiedlichen Signale können sofort erkannt und voneinander unterschieden werden. Soll die genutzte Steckdose für anderweitige Nutzung erhalten bleiben, sollte das Gerät mit zusätzlicher Steckdose ausgewählt werden.
Licht- und Vibrationswecker
Normale Uhren-Wecker geben nur akustische (hörbare) Signale ab, die von Hörgeschädigten nicht wahrgenommen werden können. Der Hörgeschädigte bekommt eine große Auswahl verschiedener Wecker, auch Reisewecker, die ihn durch Lichtblitze, durch das Anschalten einer Lampe oder auch durch fühlbare Vibrationen z. B. eines Rüttelkissens, welches unter das Kopfkissen gelegt wird, wecken.
Schreibtelefone
Das Schreibtelefon war vor dem Aufkommen von Faxgeräten und Internet ein wichtiges Hilfsmittel für Gehörlose, Ertaubte und an Taubheit grenzend Schwerhörige. Hier muss der jeweilige Gesprächspartner ebenfalls ein Schreibtelefon haben, damit die Übermittlung von geschriebenen Texten, auf einem Display ersichtlich, möglich ist.
Doch werden Schreibtelefone durch die Verwendung von Faxgeräten und Internet bzw. E-Mails sowie Internet-Chatforen (auch private Chaträume gibt es) immer seltener genutzt, trotz der Tatsache, dass der unmittelbare Kommunikationsaustausch über Schreibtelefon kommunikativer ist als der zeitversetzte Schriftverkehr über Fax oder E-Mail.
Fax-Geräte
Das Faxgerät dürfte allgemein bekannt sein. Für Hörgeschädigte ist das Faxgerät ein besonders wichtiges Kommunikationsmittel, umso mehr, als nicht nur der Kontakt zu Freunden, Bekannten und Verwandten auf diese Weise gestaltet werden kann, sondern auch der Kontakt zu Behörden, Ämtern, Polizei, Feuerwehr, Ärzten u. v. m. möglich ist. So können Hörgeschädigte meistens auch Termine vereinbaren, Anfragen stellen u. a.
Bildtelefon / Web-Cam
Sicher nicht unbekannt ist das Bildtelefon. Auch das ist ein gutes Hilfsmittel beim Telefonieren: Gehörlose können über das Bildtelefon gebärden und so telefonieren, Schwerhörige können einander hören und von den Lippen absehen, die Kombination von Hören und Absehen verbessert die Verständigung erheblich.
Mit Sicherheit wird mit der Zeit auch das Telefonieren über Web-Cam (Kamera in Verbindung mit Internet) möglich sein.
Schriftliche Kommunikation über das Handy
Als das Handy aufkam, waren Hörgeschädigte sehr begeistert: Es wurde möglich, mit dem Handy Kurznachrichten per SMS zu schicken, so dass Hörgeschädigte jetzt in der Lage sind, von beliebigen Orten Nachrichten an Dritte zu verschicken, sogar als E-Mail oder Fax, nur empfangen konnte man die beiden Letztgenannten nicht.
Das aber geht mit dem "Communi-cator": Mit diesem kann man nicht nur SMS, sondern auch E-Mails und Faxe schicken und empfangen.
E-Mail / Internet / Chatforen
Die Kommunikation über E-Mail oder Diskussionsforen im Internet sind zunehmend genutzte Möglichkeiten der Verständigung, die gerade und vor allem Hörgeschädigten zum Vorteil gereichen. Das Internet verbreitet sich immer mehr und ist eine schnelle Form der Übermittlung und des Austausches von Nachrichten, Informationen und Briefen in E-Mail-Form. Bei einigen Servern gibt es sogar die Möglichkeit, private Chatforen einzurichten, so dass Mann/Frau zu zweit chatten kann, ohne dass eine/r dazwischenfunkt.
Untertitelung von Fernsehsendungen und Filmen
Fast alle modernen Fernseher haben einen Videotext-Decoder. Beim Kauf eines neuen Fernsehgerätes für Hörgeschädigte sollte auf sein Vorhandensein geachtet werden. Mit Hilfe des Videodecoders können Untertitel in bestimmte Spielfilme und Informationssendungen eingeblendet werden. Diese Untertitel sind nur bei den Öffentlich-rechtlichen Sendern (ARD, ZDF, Regionalprogramme) einblendbar, sieht man von Ausnahmen ab. So sendet der Privatsender "Pro 7" jeden Samstag ab 20.15 Uhr einen untertitelten Spielfilm. Beim Sender "Phoenix" u. a. können Nachrichten in Gebärdensprache gesehen werden.
Anhand des "Ohrsymbols" (ein durchgestrichenes Ohr) können Hörgeschädigte im Fernsehzeitschriften meist sehen, ob eine Sendung untertitelt ist oder nicht.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, mit Hilfe eines käuflich zu erwerbenden Movie-Text-Decoders, der zwischen Videorecorder und Fernseher angeschlossen wird, Videofilme zu Untertiteln. Doch sind nicht alle Videofilme untertitelt: Anhand eines Symbols (einem kleinen viereckigen Fernseher mit einem Haken nach links unten) kann man auf dem Videokassettenrücken erkennen, ob der Film untertitelbar ist oder nicht.
Noch ein Tipp: Viele der Filme auf DVD sind mit Untertiteln! Auf dem Rücken der DVD-Packung ist meist zu sehen, ob Untertitel auf Deutsch vorhanden sind. Ein Gang in ein Geschäft und Nachschauen kosten nichts!